Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Frankenberg - Fachbereich Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06451 505-0
Telefax: 06451 505-100
Kontaktperson
Herr Daniel Küster
Herr Rainer Schultz
Internet
Stadt Frankenberg - Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06451 505-0
Telefax: 06451 505-100
Kontaktperson
Herr Rainer Schultz
Herr Daniel Küster
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg
Es fallen Straßenreinigungsgebühren an, die Sie unserer aktuell gültigen Satzung entnehmen können.
Es fallen Straßenreinigungsgebühren an, die Sie unserer aktuell gültigen Satzung entnehmen können.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Kehrmaschine, Winterdienst, Reinigung, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Müllabfuhr, Schmutz, Schneeräumung, Straße kehren