Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Nieste
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Öffentliche Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Nieste - Kirche
Linien:- Bus: Linie Linie 33 und 34
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 13:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr ,14:00-18:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Glatteis, Winterdienst, Straßenreinigung, Kehrmaschine, Gehwegreinigung, Schnee räumen, Straße kehren, Reinigung, Stadtreinigung, Schneeräumung, Müllabfuhr, Schmutz