Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Hinweise für Hünfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Hünfeld
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hünfeld geregelt. Anbei die Links zur Straßenreinigungssatzung und zur Gebührenordnung zur Straßenreinigung.
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hünfeld geregelt. Anbei die Links zur Straßenreinigungssatzung und zur Gebührenordnung zur Straßenreinigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Hünfeld - Finanzen/ Liegenschaften/ Umwelt
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 1
36088 Hünfeld
Kontakt
Kontaktperson
Herr Tobias Huf
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 1
36088 Hünfeld
E-Mail: tobias.huf@huenfeld.de
Telefon Festnetz: 06652 180-165
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Kehrmaschine, Winterdienst, Reinigung, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Müllabfuhr, Schmutz, Schneeräumung, Straße kehren