Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Die Stadtreiniger - Eigenbetrieb

    Aktuelles

    Tag für Tag sind die Mitarbeiter der Stadtreiniger im Einsatz und sorgen sichtbar oder im Hintergrund für eine saubere Stadt.

    Beschreibung

    Die Stadtreiniger sind ein Eigenbetrieb der Stadt Kassel. Der Betrieb hat sich mit seinem umfangreichen Leistungsspektrum als Dienstleister rund um den Abfall in Nordhessen bewährt. Sie übernehmen die Aufgaben der Abfallentsorgung in Kassel.
    Die Stadtreiniger vereinen:

    • Beratungskompetenz
    • Marktkenntnisse
    • modernste Verwertungs-, Behandlungs- und Entsorgungstechnik
    • optimale Sammlungs- und Transportleistungen
    • sicheren Winterdienst und umfassende Straßenreinigung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Lossewerk 15

    34123 Kassel

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit

    Montag6.30 – 17 UhrDienstag6.30 – 17 UhrMittwoch6.30 – 17 UhrDonnerstag6.30 – 17 UhrFreitag6.30 – 17 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 5003-0(Abfallberatung und Service)

    Telefax: 0561 5003-411

    E-Mail: info@stadtreiniger.de

    Kontaktperson

    • Herr Stefan Fülling

    Stichwörter

    Reinigungsamt, Müllabfuhr, Abfall, Gelber Sack, Sperrmüll, Straßenreinigung, Winterdienst, Grünabfall, Container

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kassel: Straßenreinigung

    Legen Sie Ihre Pflicht zur Schnee- und Eisbeseitigung doch einfach in die bewährten Hände der Stadtreiniger Kassel.
    Weitere Informationen erhalten Sie in nachfolgendem Link:

    Winterdienst

    Legen Sie Ihre Pflicht zur Schnee- und Eisbeseitigung doch einfach in die bewährten Hände der Stadtreiniger Kassel.
    Weitere Informationen erhalten Sie in nachfolgendem Link:

    Winterdienst

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Kehrmaschine, Winterdienst, Reinigung, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Müllabfuhr, Schmutz, Schneeräumung, Straße kehren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)