Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Bauen und Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie VB 26
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der barrierefreie Eingang befindet sich auf der hinteren Seite des Rathauses.
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 13:00 Uhr
Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie bitten wir um vorherige Terminvergabe.
Termine können Sie telefonisch unter der 06641/9698-0 ausmachen oder per E-Mail an die info@gemeinde-wartenberg.de schicken.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Martin Ortwein
Fax: 06641 9698-24
Telefon Festnetz: 06641 9698-16
Herr Lars Renker
Fax: 06641 9698-24
Telefon Festnetz: 06641 9698-28
Herr Michael Seifert
Telefon Festnetz: 06641 9698-17
Fax: 06641 9698-24
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Lastschriftverfahren, Lastschriftverfahren, SEPA-Überweisung, Rechnung, Überweisung, SEPA-Lastschrift, Überweisung/Zahlschein
Bankverbindung
Gemeinde Wartenberg
Empfänger: Gemeinde Wartenberg
IBAN: DE47 5199 0000 0001 0062 07
BIC: GENODE51LBI
Bankinstitut:
Gemeinde Wartenberg
Empfänger: Gemeinde Wartenberg
IBAN: DE73 5001 0060 0019 7566 03
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut:
Gemeinde Wartenberg
Empfänger: Gemeinde Wartenberg
IBAN: DE39 5185 0079 0367 1027 56
BIC: HELADEF1FRI
Bankinstitut:
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Glatteis, Winterdienst, Straßenreinigung, Kehrmaschine, Gehwegreinigung, Schnee räumen, Straße kehren, Reinigung, Stadtreinigung, Schneeräumung, Müllabfuhr, Schmutz