Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Schotten - Ordnungsabteilung
Adresse
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Kontakt
Kontaktperson
Herr Christian Plößer
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-32
E-Mail: c.ploesser@schotten.de
Frau Anne-Katrin Radmacher
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-37
E-Mail: a.radmacher@schotten.de
Herr Artur Ruppel
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Fax: 06044 66-89
Telefon Festnetz: 06044 66-30
E-Mail: a.ruppel@schotten.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schneeräumung, Reinigung, Müllabfuhr, Stadtreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Schmutz, Straßenreinigung, Straße kehren, Gehwegreinigung, Winterdienst, Kehrmaschine