Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Hinweise für Marburg: Straßenreinigung

    Allgemeine Informationen

    © DBM, Sonja Stender

    Straßenreinigung

    Die Straßenreinigungs-Satzung regelt die allgemeine Straßenreinigung und den Winterdienst in Marburg.

    Die Reinigungspflicht teilt sich die Stadt Marburg mit ihren Bürgerinnen und Bürgern.

    Dort, wo die Stadt Marburg für die Sauerhaltung von Straßen und Wegen zuständig ist, reinigt der Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM) mit der technischen Unterstützung verschiedener Kehrmaschinen oder ganz einfach mit Besen und Kehrblech.


    Sollten Sie feststellen, dass der Straßenreinigungspflicht und der Pflicht zum Winterdienst nicht nachgekommen wird, so können Sie sich an den Fachdienst Gefahrenabwehr und Gewerbe wenden.

    Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema "Straßenreinigung" und "Winterdienst" finden Sie in den Flyern "Straßenreinigung in Marburg" und "Winterdienst in Marburg".



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauenbergstraße 35

    35039 Marburg

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr Freitag geschlossen Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service. Telefonische Erreichbarkeit unter der Hotline-Nummer: 0 64 21 201–2002: Montag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr Freitag von 08.00 - 11.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen. Zum Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes gehören umfangreiche Aufgaben, so sind wir u. a. Ansprechpartner/-in bei allen Gewerbeangelegenheiten, z. B. wenn Sie • ein Gewerbe an-, ab oder ummelden • ein Gaststätte eröffnen • eine Spielhalle betreiben, • sich für einen Stand auf dem Wochen- oder Flohmarkt bewerben • eine (Groß-) Veranstaltung anmelden • ein Volksfest oder einen Markt durchführen • den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen anzeigen möchten. In unserem breitgefächerten Aufgabenbereich sind wir auch noch zuständig für • gefährliche Hunde • Schädlingsbefall • Feuerwerke • Abraum- und Brauchtumsfeuer • Straßenreinigung • Winterdienst • wilde Müllablagerungen. Unsere Mitarbeiter/-innen im Innen- und Außendienst werden Sie bei all Ihren kleinen und großen Problemen beraten, unterstützen und evtl. notwendige Beseitigungen veranlassen. Hier sind wir auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, um schneller handeln zu können, da wir nicht immer und überall sein können. Haben Sie Anregungen, Kritik, Beschwerden, Lob oder Ideen? Besuchen Sie uns während unserer Sprechzeiten, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg - DBM

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Krekel 55

    35039 Marburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 8:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 8:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 8:00 - 15:30 Uhr Freitag: 8:00 -13:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Montag bis Donnerstag: 8.00-15.30 Uhr Freitag: 8.00-13.00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg - Abteilung Straßenreinigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Krekel 17-21

    35039 Marburg

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Müllabfuhr, Schmutz, Reinigung, Straße kehren, Schnee räumen, Winterdienst, Stadtreinigung, Straßenreinigung, Schneeräumung, Glatteis, Kehrmaschine, Gehwegreinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de