Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Hinweise für Marburg: Straßenreinigung
Straßenreinigung
Die Straßenreinigungs-Satzung regelt die allgemeine Straßenreinigung und den Winterdienst in Marburg.
Die Reinigungspflicht teilt sich die Stadt Marburg mit ihren Bürgerinnen und Bürgern.
Dort, wo die Stadt Marburg für die Sauerhaltung von Straßen und Wegen zuständig ist, reinigt der Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM) mit der technischen Unterstützung verschiedener Kehrmaschinen oder ganz einfach mit Besen und Kehrblech.
Sollten Sie feststellen, dass der Straßenreinigungspflicht und der Pflicht zum Winterdienst nicht nachgekommen wird, so können Sie sich an den Fachdienst Gefahrenabwehr und Gewerbe wenden.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema "Straßenreinigung" und "Winterdienst" finden Sie in den Flyern "Straßenreinigung in Marburg" und "Winterdienst in Marburg".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr Freitag geschlossen Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service. Telefonische Erreichbarkeit unter der Hotline-Nummer: 0 64 21 201–2002: Montag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr Freitag von 08.00 - 11.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dönges
Internet
Weitere Informationen
Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg - DBM
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 8:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 8:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 8:00 - 15:30 Uhr Freitag: 8:00 -13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06421 201-1686
E-Mail: dbm@marburg-stadt.de
Kontaktperson
Herr Ralf Schmidt (Abteilungsleiter Straßenreinigung)
Internet
Weitere Informationen
Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg - Abteilung Straßenreinigung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Weitere Informationen
Hinweise für Marburg: Straßenreinigung
- Graffiti-Beseitigung
- Standorte der Streugutkisten
- DBM - Servicehof Am KrekelKostenlose Annahme von Altpapier, Kartonagen, Gelben Säcken, Kleinmengen Sperrmüll (PKW-Kofferraum) und Altmetall.Kostenpflichtige Annahme von Restabfall, Bauschutt-Kleinmengen, Altreifen, unbehandeltem Holz.
- Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe
- Abfallsatzung der Universitätsstadt Marburg
- Winterdienst_Flyer 2024.pdf
- Winterdienst / Räum- und Streupflicht
- Abfall: Beutelspender für Hundekot
- Straßenreinigung_Flyer 2024.pdf
- Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen der Universitätsstadt Marburg
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Müllabfuhr, Schmutz, Reinigung, Straße kehren, Schnee räumen, Winterdienst, Stadtreinigung, Straßenreinigung, Schneeräumung, Glatteis, Kehrmaschine, Gehwegreinigung