Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Lahntal - Hauptamt
Beschreibung
Das Hauptamt der Gemeinde Lahntal ist für die zentralen Verwaltungsaufgaben der Gemeinde zuständig. Hier sind z.B. Teile der politischen Steuerung, organisatorische Aufgaben, rechtliche Fragestellungen und der Bereich der Ausbildung angegliedert. Organisatorisch sind im Hauptamt auch die Teilbereiche Bürgerbüro, Standesamt, Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung, Vereinsförderung sowie die Gefahrgutüberwachung zusammengefasst.
Daneben gehören auch die Aufgaben des Wahlamtes sowie die Themen des Brand- und Katastrophenschutzes zum Aufgabenfeld des Hauptamtes.
Adresse
Postanschrift
Oberdorfer Straße 1
Postfach
35094 Lahntal
Öffnungszeiten
Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch & Freitag - Termine nach Vereinbarung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Kehrmaschine, Winterdienst, Reinigung, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Müllabfuhr, Schmutz, Schneeräumung, Straße kehren