Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Limburg-Weilburg: Straßenreinigung
Der Landkreis Limburg-Weilburg ist als Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen im Landkreis Limburg-Weilburg zuständig.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Mobilitätsmanagement
Beschreibung
- Kreisstraßenmanagement (Bau, Ausbau, Unterhaltung und Instandsetzung des ca. 235 km langen Kreisstrassennetzes und von ca. 12 km Rad- wegen an Kreisstraßen einschl. der Nebenanlagen und Leiteinrichtungen gemäß § 9 Hessisches Straßengesetz in der Neufassung vom 08.06.2003 (GVBl. S. 166). Verwaltungsaufgaben, Koordinierungsaufgaben, technische Kontroll- und Überwachungsaufgaben.)
- Radwegenetz innerhalb des Landkreises Limburg-Weilburg
- Öffentlicher Personennahverkehr als Schnittstelle zur Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH (Nach dem Hessischen ÖPNV-Gesetz sind die Landkreise Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr. Zur Erledigung bedient sich der Landkreis der Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH. Die Gesellschaft hat die Aufgabe, den ÖPNV flächendeckend und bedarfsgerecht nach einheitlichen und verkehrswirtschaftlichen Gesichtspunkten sicherzustellen. Über die Schnittstelle im Verbund mit dem RMV und anderen Nahverkehrsunternehmen wird Mobilität auch über Kreisgrenzen hinaus geboten und verbessert.
- Maßnahmen im Bereich der Nahmobilität
- Schnittstelle zum Sonderdienst Klimaschutz
Adresse
Postanschrift
Schiede 43
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Kontakt
E-Mail: Mobilitaet@Limburg-Weilburg.de
Stadt Weilburg - FD 3.3 Bauverwaltung
Adresse
Postanschrift
Postfach 1420
35774 Weilburg
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Mauerstraße
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Mauerstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Parkdeck Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkdeck Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 250
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Rathaus: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Müllabfuhr, Schmutz, Reinigung, Straße kehren, Schnee räumen, Winterdienst, Stadtreinigung, Straßenreinigung, Schneeräumung, Glatteis, Kehrmaschine, Gehwegreinigung