Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg

    Der Landkreis Limburg-Weilburg ist als Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen im Landkreis Limburg-Weilburg zuständig.

    Der Landkreis Limburg-Weilburg ist als Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen im Landkreis Limburg-Weilburg zuständig.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Mobilitätsmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Schiede 43

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Elz - Amt 30: Ordnungsamt

    Beschreibung

    Das Ordnungsamt hat den größten Kundenkontakt des Rathauses und gliedert sich derzeit in 6 Bereiche. Im Rahmen der Neuorganisation will das Amt weg vom Behördenimage und sich zu einem modernen Dienstleistungsbetrieb weiter entwickeln.

        • Ordnungswesen/Gewerbewesen/Sozialwesen/Straßenverkehrsbehörde  

        • Standesamt/Friedhofsverwaltung  

        • Meldewesen/Passstelle/Fundwesen

        • Kindergartenverwaltung/Marktwesen  

        • Jugendarbeit/Jugendtaxi  

        • Brand- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstraße 39

    65604 Elz

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.30 Uhr Montag bis Mittwoch 14.00 - 15.30 Donnerstag 14.00 - 18.00

    Gewerbeamt nur mit vorheriger Terminvergabe, besetzt ab 09:30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Elz - Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstraße 39

    65604 Elz

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.30 Uhr Montag bis Mittwoch 14.00 - 15.30 Donnerstag 14.00 - 18.00

    Kontakt

    Telefon: 06431 9575-38

    Telefax: 06431 9575-77

    Weitere Informationen

     • Standesamt

    Entgegennahme der Geburts- und Sterbefallanzeigen mit anschl. Beurkundung, Urkundenausstellung (Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunde, beglaubigte Abschriften der Personenstandsregister) Geburtenanzeige, Anmeldung und Durchführung der Eheschließungen, Ehefähigkeitszeugnisse, Ausstellung der Personenstandsurkunden, Vater- und Mutterschaftsanerkennungen, Namenserklärungen, Namensänderungen, Namenserteilung, Nachbeurkundung der Eheschließungen im Ausland, nachträgliche Namenserklärungen nach Eheschließungen im Ausland, öffentlich-rechtliche Beglaubigungen gemäß dem Personenstandswesen, Adoption, Eheregister, Familienbuch, Anerkennung der Auflösungen von Eheschließungen im Ausland

    • Lebenspartnerschaftsbehörde

    Entgegennahme der Anmeldungen der Lebenspartnerschaften, Durchführung der Lebenspartnerschaften, Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkunden

    • Namensänderungsbehörde

    Entgegennahme der behördlichen Vor- und Familiennamensänderungen, Ausstellung der Änderungsurkunden

    • Friedhofsverwaltung

    Entgegennahme der Bestattungsanmeldungen, Bestattungsgenehmigungen, Durchführung der Bestattungen, Genehmigung zur Herrichtung von Grabmalanlagen, Grabräumung, Bestattungswesen, Planung erforderlicher Friedhofserweiterungen

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Kehrmaschine, Winterdienst, Reinigung, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Müllabfuhr, Schmutz, Schneeräumung, Straße kehren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)