Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Haiger - Fachdienst III.3 - Straßen, Friedhofswesen, Gewässer, Grünanl.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Burkhard Klein (Fachdienstleiter III.3 - Tiefbau, Friedhofswesen, Gewässer, Grünanlagen)
Internet
Stadt Haiger - Fachdienst III.4 - Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Burkhard Klein (Fachdienstleiter III.3 - Tiefbau, Friedhofswesen, Gewässer, Grünanlagen)
Herr Daniel Beeck (Fachdienst III.4 - Bauhofsleiter)
Herr Carsten Orth (Sachbearbeiter Fachdienst III.4 Bauhof)
Internet
Stadt Haiger - Fachdienst II.2 - Straßenverkehr, ÖPNV, Soziale Angelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Oliver Thielmann (Fachdienstleiter II.2 - Straßenverkehr, soziale Angelegenheiten)
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reinigung, Straße kehren, Glatteis, Winterdienst, Müllabfuhr, Schnee räumen, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Schmutz, Kehrmaschine, Schneeräumung, Gehwegreinigung