Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Ehringshausen - Ordnungsamt, Sozialwesen, Brandschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
(geöffnet für alle, auch ohne Termin)
Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
(geöffnet für alle, auch ohne Termin)
Mittwoch von 8:00 bis 12:00 Uhr
(geöffnet für alle, auch ohne Termin)
Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
(Eintritt nur nach Terminvergabe)
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
(Eintritt nur nach Terminvergabe)
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reinigung, Straße kehren, Glatteis, Winterdienst, Müllabfuhr, Schnee räumen, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Schmutz, Kehrmaschine, Schneeräumung, Gehwegreinigung