Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Linden
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Großraumparkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Großraumparkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtzentrum
Linien:- Bus: Linie Linie 378 sowie 379
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag jeweils von 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch von 14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Großraumparkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Großraumparkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtzentrum
Linien:- Bus: Linie Linie 378 sowie 379
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag jeweils von 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch von 14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Ordnungs- und Standesamt der Stadt Linden
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Großraumparkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Großraumparkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtzentrum
Linien:- Bus: Linie Linie 378 sowie 379
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag jeweils von 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch von 14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Kehrmaschine, Winterdienst, Reinigung, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Müllabfuhr, Schmutz, Schneeräumung, Straße kehren