Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Lich

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1253

    35420 Lich

    Hausanschrift

    Unterstadt 1

    35423 Lich

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: vor dem Eingang Kirchenplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Verwaltung:

    • Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
    • Dienstag: zus. 14:00 - 16:00 Uhr
    • Donnerstag: zus. 14:00 - 18:00 Uhr

    Sprechzeiten des Bürgerbüros:

    • Montag, Mittwoch, Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
    • Dienstag: 07:30 - 16:00 Uhr
    • Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr
    • Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06404 806-0

    Telefax: 06404 806-224

    E-Mail: info@lich.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Fachdienst I.2 -Bürgerservice-

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1253

    35420 Lich

    Hausanschrift

    Unterstadt 1

    35423 Lich

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: vor dem Eingang Kirchenplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Verwaltung:

    • Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
    • Dienstag: zus. 14:00 - 16:00 Uhr
    • Donnerstag: zus. 14:00 - 18:00 Uhr

    Sprechzeiten des Bürgerbüros:

    • Montag, Mittwoch, Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
    • Dienstag: 07:30 - 16:00 Uhr
    • Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr
    • Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Kehrmaschine, Winterdienst, Reinigung, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Müllabfuhr, Schmutz, Schneeräumung, Straße kehren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)