Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Reichelsheim (Wetterau) - Ordnungsverwaltung
Adresse
Postanschrift
Zum Rathaus 1
61203 Reichelsheim (Wetterau)
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Philipp D'Amico
Postanschrift
Zum Rathaus 1
61203 Reichelsheim (Wetterau)
Stadtverwaltung
Telefon Festnetz: 06035 1001-25
Fax: 06035 1001-40
E-Mail: damico@stadt-reichelsheim.de
Internet
Formulare
Straßenreinigungssatzung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Kehrmaschine, Schmutz, Stadtreinigung, Gehwegreinigung, Straßenreinigung, Glatteis, Schneeräumung, Winterdienst, Straße kehren, Reinigung, Schnee räumen, Müllabfuhr