Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Hirzenhain
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch geschlossen-Sprechzeiten n. Vereinbarung Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gemeinde Hirzenhain - Ordnungsamt, Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch geschlossen-Sprechzeiten n. Vereinbarung Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Ordnungsamt - Gewerbeamt ist Montag, Dienstag, Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr besetzt. Anliegen am Mittwoch und Donnerstag bitte um vorherige Terminvereinbarung.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Kehrmaschine, Winterdienst, Reinigung, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Müllabfuhr, Schmutz, Schneeräumung, Straße kehren