Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Bad Vilbel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Bad Vilbel
Empfänger: Stadt Bad Vilbel
IBAN: DE44 5185 0079 0101 0000 44
BIC: HELADEF1FRI
Bankinstitut: Sparkasse Oberhessen
Stadt Bad Vilbel - Abfallwirtschaft und Grünflächenpflege
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Engelbert Buchardt
Hausanschrift
Fax: 06101 528-262
E-Mail: Engelbert.Buchardt@bad-vilbel.de
Telefon Festnetz: 06101 602-284
Frau Claudia Schwarze
Hausanschrift
E-Mail: Claudia.Schwarze@bad-vilbel.de
Telefon Festnetz: 06101 602-402
Fax: 06101 528-262
Herr Florian Weber
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Kehrmaschine, Winterdienst, Reinigung, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Müllabfuhr, Schmutz, Schneeräumung, Straße kehren