Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Walluf - Fachbereich II - Öffentliche Sicherheit, Recht, Personal u. Soziales
Adresse
Postanschrift
Mühlstraße 40
65396 Walluf
Postanschrift
Mühlstraße 40
65396 Walluf
Postanschrift
Postfach 28
65392 Walluf
Postanschrift
Postfach 28
65392 Walluf
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do., Fr. von 8.30 - 12.00 Uhr
Mo. von 13.30 - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Gräf
Postanschrift
Mühlstraße 40
65396 Walluf
Erdgeschoss
Fax: 06123 792-206
Telefon Festnetz: 06123 792-224
E-Mail: graef@walluf.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Müllabfuhr, Schmutz, Reinigung, Straße kehren, Schnee räumen, Winterdienst, Stadtreinigung, Straßenreinigung, Schneeräumung, Glatteis, Kehrmaschine, Gehwegreinigung