Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Hinweise für Mühlheim am Main: Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main
Die Steuerverwaltung erhebt die Straßenreinigungsgebühren, mit gleichem Bescheid, mit dem unter anderem auch die Grundsteuer eingefordert wird.
Die Straßen in den Gewerbegebieten der Stadt Mühlheim am Main werden durch die Stadt gereinigt (Satzung über Straßenreinigung).
Für diese städtische Straßenreinigung erhebt die Stadt Gebühren nach einer besonderen Gebührenordnung (Gebührenordnung über Straßenreinigung).
- StraßenreinigungssatzungSatzung der Stadt Mühlheim am Main über die Straßenreinigung
- Gebührenordnung StraßenreinigungGebührenordnung für die Musikschule der Stadt Mühlheim am Main
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Für Mühlheim am Main wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Mühlheim am Main: Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main
- Gebührenordnung StraßenreinigungGebührenordnung für die Musikschule der Stadt Mühlheim am Main
- StraßenreinigungssatzungSatzung der Stadt Mühlheim am Main über die Straßenreinigung
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Mühlheim am Main: Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich für eine einmalige wöchentliche Reinigung je laufenden Meter Straßenfrontlänge 1,23 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Kehrmaschine, Winterdienst, Reinigung, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Müllabfuhr, Schmutz, Schneeräumung, Straße kehren