Straßenreinigung
    99108028000000

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Heusenstamm

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Herrngarten 1

    63150 Heusenstamm

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    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Frauenparkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Im Herrngarten 1
    Anzahl der Stellplätze: 50
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiesenbornweg
      Linien:
      • Bus: Linie 651
      • Bus: Linie OF-30
    • Haltestelle: Bahnhof Heusenstamm
      S-Bahn: Linie 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00-12.30 Uhr
    Dienstag 08:00-12:30 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 08:00-12:30 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
    Freitag 08:00-12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6104 607-0

    E-Mail: zentrale@heusenstamm.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Heusenstamm - Fachdienst 3.5 - Bauhof/Wertstoffhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Zwerggewann 6 - 8

    63150 Heusenstamm

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr
    Donnerstag: 7.30 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
    Freitag: 7.30 bis 11.30 Uhr
    Samstag: 9 bis 11 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6104 80244-0(Zentrale)

    Telefon Festnetz: +49 6104 80244-2222(Wertstoffhof)

    Fax: +49 6104 80244-2216

    E-Mail: bauhof@heusenstamm.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reinigung, Straße kehren, Glatteis, Winterdienst, Müllabfuhr, Schnee räumen, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Schmutz, Kehrmaschine, Schneeräumung, Gehwegreinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019