Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Hinweise für Eppstein: Straßenreinigung
Die Straßenreinigungssatzung finden Sie hier: Straßenreinigungssatzung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Eppstein - Fachbereich Sicherheit & Ordnung
Adresse
Postanschrift
Rossertstr. 21
65817 Eppstein
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00
Kontaktperson
Marco Harder
Postanschrift
Rossertstraße 21
65817 Eppstein
Telefon Festnetz: 06198 305-149
Herr Benjamin Heuser
Postanschrift
Rosserstraße 21
65817 Eppstein
Telefon Festnetz: 06198 305-143
E-Mail: benjamin.heuser@eppstein.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Müllabfuhr, Schmutz, Reinigung, Straße kehren, Schnee räumen, Winterdienst, Stadtreinigung, Straßenreinigung, Schneeräumung, Glatteis, Kehrmaschine, Gehwegreinigung