Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Steinau an der Straße
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Dienstleistungen ausschließlich über feste Terminvereinbarung anbieten.
Für die Vereinbarung eines Termins nutzen Sie bitte unser Onlineterminbuchungssystem oder melden sich telefonisch in der zuständigen Fachabteilung.
Unser Telefonverzeichnis finden Sie auf unserer Internetseite www.steinau.de/Rathaus & Verwaltung/Stadtverwaltung/Telefonverzeichnis
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stadt Steinau an der Straße - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Dienstleistungen ausschließlich über feste Terminvereinbarung anbieten.
Für die Vereinbarung eines Termins nutzen Sie bitte unser Onlineterminbuchungssystem oder melden sich telefonisch in der zuständigen Fachabteilung.
Unser Telefonverzeichnis finden Sie auf unserer Internetseite www.steinau.de/Rathaus & Verwaltung/Stadtverwaltung/Telefonverzeichnis
Kontakt
Kontaktperson
Frau Scherf
Frau Hasenstein
Herr Danz (Ordnungspolizeibeamter)
Postanschrift
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
Fax: 06663 973-50
Telefon Festnetz: 06663 973-37
Frau Kunad
Herr Juszczak
Postanschrift
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
E-Mail: magistrat@steinau.de
Telefon Festnetz: 06663 9730
Fax: 06663 97350
Internet
Stadt Steinau an der Straße - Hauptabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Dienstleistungen ausschließlich über feste Terminvereinbarung anbieten.
Für die Vereinbarung eines Termins nutzen Sie bitte unser Onlineterminbuchungssystem oder melden sich telefonisch in der zuständigen Fachabteilung.
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Kontakt
Kontaktperson
Herr Schmidt (Hauptabteilungsleiter)
Herr Biegl
Postanschrift
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
Fax: 06663 973-50
Telefon Festnetz: 06663 973-79
Herrn Fahrein (IT-Administrator)
Postanschrift
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
Telefon Festnetz: 06663 973-86
Fax: 06663 973-50
Herr Slotta
Frau Becker
Postanschrift
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
Fax: 06663 97350
E-Mail: magistrat@steinau.de
Telefon Festnetz: 06663 97367
Frau Löckmann
Postanschrift
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
E-Mail: magistrat@steinau.de
Fax: 06663 97350
Telefon Festnetz: 06663 97331
Frau Cossalter-Dallmann
Herrn Jasim
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reinigung, Schnee räumen, Glatteis, Gehwegreinigung, Straße kehren, Stadtreinigung, Kehrmaschine, Müllabfuhr, Schneeräumung, Schmutz, Straßenreinigung, Winterdienst