Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Langenselbold - Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßpark 2

    63505 Langenselbold

    Postanschrift

    Postfach 11 59

    63501 Langenselbold

    Öffnungszeiten

    • Verwaltung
    • Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
    • Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
    • Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
    • Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr
    • Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
       
    • Bürgerbüro
    • Montag 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
    • Dienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
    • Mittwoch 7.30 Uhr - 18.30 Uhr
    • Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
    • Freitag 8.00 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06184 61622(Friedhof Jahnstraße)

    Telefon: 06184 61338(Friedhof Rödelberg)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Langenselbold - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßpark 2

    63505 Langenselbold

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 15
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 59

    63501 Langenselbold

    Öffnungszeiten

    • Verwaltung
    • Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
    • Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
    • Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
    • Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr
    • Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
       
    • Bürgerbüro
    • Montag 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
    • Dienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
    • Mittwoch 7.30 Uhr - 18.30 Uhr
    • Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
    • Freitag 8.00 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Kehrmaschine, Winterdienst, Reinigung, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Müllabfuhr, Schmutz, Schneeräumung, Straße kehren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)