Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Jossgrund - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Regina Kleinfeller
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06059 9026-141
Fax: 06059 9026-127
E-Mail: regina.kleinfeller@jossgrund.de
Frau Alexandra Imkeller
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06059 9026-143
Fax: 06059 9026-127
E-Mail: alexandra.imkeller@jossgrund.de
Herrn Maximilian Galgsdies
Hausanschrift
E-Mail: maximilian.galgsdies@jossgrund.de
Fax: 06059 9026-127
Telefon Festnetz: 06059 9026-142
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Jossgrund: Spezielle Hinweise für Gemeinde Jossgrund
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Kehrmaschine, Winterdienst, Reinigung, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Müllabfuhr, Schmutz, Schneeräumung, Straße kehren