Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Aktuelles
Das Ordnungsamt ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung innerhalb einer Gemeinde zuständig. Hier können Sie Verbrennungen pflanzlicher Abfälle oder Lagerfeuer anmelden, Straßensperrungen und das Aufstellen von Container genehmigen oder Parkausweise ausstellen lassen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6185 180050
Telefon: +49 6185 180010
Telefax: 06185 180067
E-Mail: c.marra@hammersbach.de
E-Mail: p.heinz@hammersbach.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Kehrmaschine, Winterdienst, Reinigung, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Müllabfuhr, Schmutz, Schneeräumung, Straße kehren