Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Großkrotzenburg - Fachbereich 2 Bauverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 3

    63538 Großkrotzenburg

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter-/innen der Gemeindeverwaltung sind zu folgenden Zeiten für Sie da:

    Montag-Mittwoch u. Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
    Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr

    Sollten Sie es einmal nicht schaffen, das Rathaus innerhalb der genannten Zeiten zu besuchen, können Sie jederzeit einen persönlichen Termin vereinbaren ! Anruf genügt !

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schneeräumung, Reinigung, Müllabfuhr, Stadtreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Schmutz, Straßenreinigung, Straße kehren, Gehwegreinigung, Winterdienst, Kehrmaschine

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English