Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Fachdienst - Straßenverkehr / ÖPNV / Ordnungspolizei
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch: nur nach vorheriger Vereinbarung Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06183 9151-0
Telefax: 06183 9151-199
Kontaktperson
Georg Schäfer
Christoph Hixt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Kehrmaschine, Winterdienst, Reinigung, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Müllabfuhr, Schmutz, Schneeräumung, Straße kehren