Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis) - Betriebsabteilung (BSO)

    Adresse

    Postanschrift

    Oberurseler Straße 54

    61440 Oberursel (Taunus)

    (Eigenbetrieb der Stadt Oberursel (Taunus))

    Öffnungszeiten

    Wertstoffhof

    Montags geschlossen
    Dienstags 07:45 - 11:45 und 12:30 - 16:00 Uhr
    Mittwochs 07:45 - 11:45 und 12:30 - 16:00 Uhr
    Donnerstags gesschlossen
    Freitags 07:45 - 11:45 und 12:30 - 17:00 Uhr
    Samstags 09:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Glatteis, Winterdienst, Straßenreinigung, Kehrmaschine, Gehwegreinigung, Schnee räumen, Straße kehren, Reinigung, Stadtreinigung, Schneeräumung, Müllabfuhr, Schmutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English