Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis) - Betriebsabteilung (BSO)
Adresse
Postanschrift
Oberurseler Straße 54
61440 Oberursel (Taunus)
(Eigenbetrieb der Stadt Oberursel (Taunus))
Öffnungszeiten
Wertstoffhof
Montags geschlossen
Dienstags 07:45 - 11:45 und 12:30 - 16:00 Uhr
Mittwochs 07:45 - 11:45 und 12:30 - 16:00 Uhr
Donnerstags gesschlossen
Freitags 07:45 - 11:45 und 12:30 - 17:00 Uhr
Samstags 09:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Kehrmaschine, Winterdienst, Reinigung, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Müllabfuhr, Schmutz, Schneeräumung, Straße kehren