Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Betriebshof
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kundenservice Betriebshof Montag - Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr u. 13.30 - 15.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.00 Uhr Friedhofsverwaltung am Waldfriedhof Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Nachmittags nur nach Vereinbarung! Recyclinghof, Georg-Schaeffler-Straße Montag, Dienstag, Donnerstag 07.15 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch 10.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 07.15 Uhr - 12.00 Uhr Samstag 07.15 Uhr - 13.00 Uhr Recyclinghof Ober-Eschbach, Am Sauereck Montag und Mittwoch 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 12.00 Uhr - 18.00 Uhr Samstag 08.15 Uhr - 13.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Kehrmaschine, Winterdienst, Reinigung, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Müllabfuhr, Schmutz, Schneeräumung, Straße kehren