Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Hinweise für Kelsterbach: Straßenreinigungssatzung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Kelsterbach: Straßenreinigungssatzung

    Stadtfeger
    zu erreichen in der Zeit von
    montags - donnerstags von 7.00 - 16.00 Uhr
    freitags von 7.00 - 12.00 Uhr
    unter der Rufnummer : 06107 75763-12 od.
    mobil: 01712251158

    Ansprechpartner

    Stadt Kelsterbach - Kelsterbacher Kommunalbetrieb - Fachabteilung Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Langer Kornweg 15

    65451 Kelsterbach

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Müllabfuhr, Glatteis, Schmutz, Reinigung, Kehrmaschine, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Schneeräumung, Schnee räumen, Winterdienst, Gehwegreinigung, Straße kehren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English