Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Zwingenberg - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathaushof
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 15.30 bis 18.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@zwingenberg.de
Kontaktperson
Herr Diry (Sachbearbeiter)
Herr Ahmad Qureshi (Sachbearbeiter)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Glatteis, Winterdienst, Straßenreinigung, Kehrmaschine, Gehwegreinigung, Schnee räumen, Straße kehren, Reinigung, Stadtreinigung, Schneeräumung, Müllabfuhr, Schmutz