Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Bürstadt - Fachbereich "Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Allg. Sicherheit und Ordnung"
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Allgemeinen Verwaltung:
- Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten des Bürgerservices der Stadt Bürstadt:
- Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Mittwoch 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
- Freitag geschlossen
- KFZ Dienstleistungen können bis 31. März 2024 nicht angeboten werden !
Kontakt
Telefon: 06206 701-0
Telefax: 06206 7017-280
E-Mail: ordnungsamt@buerstadt.de
E-Mail: gewerbe@buerstadt.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegreinigung, Müllabfuhr, Schneeräumung, Winterdienst, Schmutz, Straßenreinigung, Kehrmaschine, Stadtreinigung, Reinigung, Schnee räumen, Glatteis, Straße kehren