Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienst
Entfernung von Graffiti im öffentlichen Raum
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Allgemeine Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag
8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr und
14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lea Fortwängler
Frau Sophie Franke
Herr Silvio Franz
Frau Monika Grüner
Frau Sina Helmling
Frau Susanne Kracht
Frau Petra Kuhn
Herr Jochen Scharschmidt (Fachbereichsleitung, Teamleiter)
Herr Philipp Steinbacher
Frau Janette Steinhübel
Herr Benjamin Swatschina
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bensheim: Straßenreinigung Stadt Bensheim
Nach Meldung von Bürgern oder eigenen Feststellungen wird ein Anschreiben des Grundstückseigentümers benötigt
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reinigung, Straße kehren, Glatteis, Winterdienst, Müllabfuhr, Schnee räumen, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Schmutz, Kehrmaschine, Schneeräumung, Gehwegreinigung