Naturschutz
Beschreibung
Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass Verlust und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes sowie ein pfleglicher Umgang mit der Landschaft angestrebt. Wegen ihrer Bedeutung im Naturhaushalt, aber auch ihrer Gefährdung, genießen die Tier- und Pflanzenarten dabei besonderen Schutz.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzrechts - und damit erste Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger - sind die unteren Naturschutzbehörden. Deren Aufgaben werden in den Landkreisen vom Kreisausschuss, in den Kreisfreien Städten und den Städten mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vom Magistrat wahrgenommen.
Ansprechpartner
Naturschutzbehörde
Beschreibung
Die Naturschutzbehörde ist für die ihr obliegenden Aufgaben nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dem Hessischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG, der Bundesartenschutzverord-nung und der Natura 2000 – Verordnung zuständig.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0561 1003-3104
Telefax: 0561 1003-3200
Kontaktperson
Herr Roman Krettek
Frau Melanie Damm
Herr Stephan Kube
Frau Dr. Maja Lerch
Frau Maike Harms
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema "Naturschutz in Hessen" erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Naturschutz(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Landschaftsschutz, Umweltschutz, Naturschutzgebiet, HMUKLV, Natur, Naturschutz