Naturschutz
Beschreibung
Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass Verlust und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes sowie ein pfleglicher Umgang mit der Landschaft angestrebt. Wegen ihrer Bedeutung im Naturhaushalt, aber auch ihrer Gefährdung, genießen die Tier- und Pflanzenarten dabei besonderen Schutz.
Hinweise für Kassel: Naturschutz
Erhalt und Sicherung der Schutzgegenstände (Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Lanschaftsbestandteile). Ausweisung von Naturschutzgebieten bis zu einer Größe von 5 Hektar, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile.
Anordnungen zum Schutz vor Beeinträchtigung von frei lebenden Tieren oder wild wachsenden Pflanzen der besonders geschützten Art oder deren Lebensstätten.
Weitere Informationen und Fachartikel finden Sie im Heft "Naturschutz in Kassel"
Erhalt und Sicherung der Schutzgegenstände (Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Lanschaftsbestandteile). Ausweisung von Naturschutzgebieten bis zu einer Größe von 5 Hektar, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile.
Anordnungen zum Schutz vor Beeinträchtigung von frei lebenden Tieren oder wild wachsenden Pflanzen der besonders geschützten Art oder deren Lebensstätten.
Weitere Informationen und Fachartikel finden Sie im Heft "Naturschutz in Kassel"
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzrechts - und damit erste Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger - sind die unteren Naturschutzbehörden. Deren Aufgaben werden in den Landkreisen vom Kreisausschuss, in den Kreisfreien Städten und den Städten mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vom Magistrat wahrgenommen.
Ansprechpartner
Für Kassel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Fristen
Hinweise für Kassel: Naturschutz
1. März bis 30. September
Es ist in dieser Zeit verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, sonstige Gehölze und Röhrichte abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
1. März bis 30. September
Es ist in dieser Zeit verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, sonstige Gehölze und Röhrichte abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema "Naturschutz in Hessen" erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Naturschutz(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Hinweise für Kassel: Naturschutz
Abgrenzungskarten der Schutzgegenstände können bei der Unteren Naturschutzbehörde eingesehen werden.
Abgrenzungskarten der Schutzgegenstände können bei der Unteren Naturschutzbehörde eingesehen werden.
Bemerkungen
Hinweise für Kassel: Naturschutz
Rund um das Thema Garten haben wir weitere wichtige und hilfreiche Informationen zusammengestellt:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Landschaftsschutz, Umweltschutz, Naturschutzgebiet, HMUKLV, Natur, Naturschutz