Naturschutz
Beschreibung
Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass Verlust und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes sowie ein pfleglicher Umgang mit der Landschaft angestrebt. Wegen ihrer Bedeutung im Naturhaushalt, aber auch ihrer Gefährdung, genießen die Tier- und Pflanzenarten dabei besonderen Schutz.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzrechts - und damit erste Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger - sind die unteren Naturschutzbehörden. Deren Aufgaben werden in den Landkreisen vom Kreisausschuss, in den Kreisfreien Städten und den Städten mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vom Magistrat wahrgenommen.
Ansprechpartner
Gemeinde Rockenberg - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 bis 12:00 Uhr
Di. 08:00 bis 12:00 Uhr, 15:00 bis 18:00 Uhr
Mi. 8:00 bis 12:00 Uhr
Do. 08:00 bis 12:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06033 9639-11
Telefon: 06033 9639-12
Telefax: 06033 9639-10
E-Mail: michael.witzenberger@rockenberg.de(Bauamtsleiter)
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema "Naturschutz in Hessen" erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Naturschutz(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Landschaftsschutz, Umweltschutz, Naturschutzgebiet, HMUKLV, Natur, Naturschutz