Naturschutzrechtliche Vorschriften

    Naturschutz

    Beschreibung

    Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass Verlust und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes sowie ein pfleglicher Umgang mit der Landschaft angestrebt. Wegen ihrer Bedeutung im Naturhaushalt, aber auch ihrer Gefährdung, genießen die Tier- und Pflanzenarten dabei besonderen Schutz.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzrechts - und damit erste Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger - sind die unteren Naturschutzbehörden. Deren Aufgaben werden in den Landkreisen vom Kreisausschuss, in den Kreisfreien Städten und den Städten mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vom Magistrat wahrgenommen.

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Umwelt, Naturschutz, ländlicher Raum - Umwelt- und Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Hausanschrift

    Zum Wartturm 11-13

    63571 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bauamt

    Aktuelles

    Das Bauamt ist für Baugenehmigungen, Abwasserbeseitigungen, Abriss von Gebäuden, dem Hoch- und Tiefbau, die Wasserversorgung sowie die Planung von Baugebieten zuständig. Des Weiteren ist das Bauamt für den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Limes zuständig und betreut den Abwasserverband Oberes Krebsbachtal. Außerdem bekommen Sie nach einer Terminvereinbarung Einsicht in die Baupläne der Gemeinde Hammersbach.

    Adresse

    Hausanschrift

    Köbler Weg 44

    63546 Hammersbach

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
    Di. 07:00 - 12:00 Uhr
    Mi. 09:00 - 12:00 Uhr
    Do. 15:00 - 18:00 Uhr
    Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06185 180012(Bauhofleiter Stefan Brezina)

    Telefon: 06185 180013(Sacharbeiterin (Bauamt) Manuela Böhme )

    Telefon: 06185 180022(Sacharbeiter (Bauamt), Ansprechpartner für Forst und Holzverkauf Ulli Müller )

    Telefon: 06185 180014(Ansprechpartnerin Liegenschaften Heike Heinze )

    Telefax: 06185 180044

    E-Mail: s.brezina@hammersbach.de(Bauamtsleiter )

    E-Mail: m.boehme@hammersbach.de(Sacharbeiterin Bauamt)

    E-Mail: h.heinze@hammersbach.de(Liegenschaften)

    E-Mail: u.mueller@hammersbach.de(Sacharbeiter Bauamt, Ansprechpartner Forst und Holzverkauf )

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema "Naturschutz in Hessen" erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    • Naturschutz
      (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Landschaftsschutz, Umweltschutz, Naturschutzgebiet, HMUKLV, Natur, Naturschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)