Naturschutzrechtliche Vorschriften
    99090014000000

    Naturschutz

    Beschreibung

    Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass Verlust und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes sowie ein pfleglicher Umgang mit der Landschaft angestrebt. Wegen ihrer Bedeutung im Naturhaushalt, aber auch ihrer Gefährdung, genießen die Tier- und Pflanzenarten dabei besonderen Schutz.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzrechts - und damit erste Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger - sind die unteren Naturschutzbehörden. Deren Aufgaben werden in den Landkreisen vom Kreisausschuss, in den Kreisfreien Städten und den Städten mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vom Magistrat wahrgenommen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Walther-Rathenau-Straße 4
    64646 Heppenheim (Bergstraße)

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    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an Ihre Sachbearbeiter/innen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 24.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bau- und Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Platz 1
    64653 Lorsch

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Hinter dem Stadthaus
    Anzahl der Stellplätze: 23
    Gebührenpflichtig

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
    Di. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
    Mi. für den Publikumsverkehr geschlossen
    Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
    Fr. 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06251 5967-0

    Fax: 06251 5967-300

    E-Mail: bauamt@lorsch.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Lorsch

    Empfänger: Magistrat der Stadt Lorsch
    IBAN: DE42 5095 0068 0002 0036 97
    BIC: HELADEF1BEN
    Bankinstitut: Sparkasse Bensheim

    Magistrat der Stadt Lorsch

    Empfänger: Magistrat der Stadt Lorsch
    IBAN: DE58 5089 0000 0015 8831 03
    BIC: GENODEF1VBD
    Bankinstitut: Volksbank Darmstadt - Südhessen eG

    Weitere Informationen

    Gilt nur für das Erdgeschoss.

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema "Naturschutz in Hessen" erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    • Naturschutz
      (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Naturschutz, Landschaftsschutz, Natur, Naturschutzgebiet, HMUKLV, Umweltschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019