Landschaftsschutzgebiete Festsetzung
    99090010002000

    Landschaftsschutz

    Beschreibung

    Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.

    Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der

    • Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
    • Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
    • Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
    • besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
    • besonderen Bedeutung für die Erholung.

    Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

    Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.

    Zuständigkeit

    Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die Oberen Naturschutzbehörden zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisverwaltungen bzw. den Magistraten der Kreisfreien Städte. Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Bauen und Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schiede 43

    65549 Limburg a. d. Lahn

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06431 296-494

    E-Mail: 30.70@limburg-weilburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Weinbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Elkerhäuser Straße 17

    35796 Weinbach

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mit Termin:

    Montag und Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
    Mittwoch: 15:00 - 19:00 Uhr

    Ohne Termin:

    Dienstag: 07:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr

    Außerhalb der Servicezeiten bitten wir um Terminvereinbarung. Jeder erste Mittwoch im Monat ohne Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6471 9430-0

    Fax: +49 6471 9430-23

    E-Mail: info@weinbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Regierungspräsidium Gießen - Abteilung V - Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schanzenfeldstraße 8

    35578 Wetzlar

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    Haltestellen

    • Haltestelle: Wetzlar, Schanzenfeldstraße
      Bus: Linie Stadtbus Wetzlar Nr. 12
    • Haltestelle: Wetzlar, Spilburg
      Bus: Linie Stadtbus Wetzlar Nr. 11

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 641 303-0(Zentrale)

    Fax: +49 641 303-2197

    E-Mail: AbtV@rpgi.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Landschaftsplanung, Landschaftsschutz, Naturschutzgebiet, HMUKLV, Natur, Schutzgebiet, Naturschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019