Landschaftsschutz
Beschreibung
Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.
Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der
- Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
- Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
- besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
- besonderen Bedeutung für die Erholung.
Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.
Zuständigkeit
Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die Oberen Naturschutzbehörden zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisverwaltungen bzw. den Magistraten der Kreisfreien Städte. Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.
Ansprechpartner
Gemeinde Wölfersheim - Öffentliche Anlagen und Bauhof
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 60
Postfach
61200 Wölfersheim
(Rathaus)
Kontakt
Telefon: 06036 97370
Telefax: 06036 973737
Kontaktperson
Herr Christopher Ahlemeyer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6036 973771
E-Mail: christopher.ahlemeyer@woelfersheim.de
Fax: +49 6036 973737
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Landschaftsschutz, Natur, Naturschutz, Landschaftsplanung, Naturschutzgebiet, Schutzgebiet, HMUKLV