Landschaftsschutz
Beschreibung
Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.
Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der
- Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
- Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
- besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
- besonderen Bedeutung für die Erholung.
Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.
Zuständigkeit
Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die Oberen Naturschutzbehörden zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisverwaltungen bzw. den Magistraten der Kreisfreien Städte. Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohenstein - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 07:30 - 11:30 13:00 - 15:00 Mittwoch: 07:30 - 11:30 15:30 - 18:30 Donnerstag: 07:30 - 11:30 Freitag: 07:30 - 11:30
Kontakt
Telefon: 06120 29-33(Herr Störmer - Abteilungsleiter, Bauleitplanverfahren, Bauaufsichtliche Beschwerden und Einsprüche, Allgemeine Bauüberwachung, Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten, Verwendungsnachweise für Baumaßnahmen, Flurbereinigungsangelegenheiten )
Telefon: 06120 2934(Frau Meyhöfer - Prüfung von Baugesuchen und Bauvoranfragen, Bauleitplanverfahren, Rangrücktrittserklärungen und Löschungsbewilligungen, Auskünfte zur Baulandentwicklung, Vermarktung Baugrundstücke )
Telefon: 06120 2935(Frau Schwarzer - Vermietung der Gemeinschaftseinrichtungen und Verzichtserklärungen)
Telefon: 06120 2932(Frau Walter - Wasserversorgung, Unterhaltung der Wasserversorgungsanlagen, Installateurverzeichnis )
Telefon: 06120 2955(Frau Barth - Gebäudemanagement, Schlüsselverwaltung, Friedhofsangelegenheiten, Abwicklung von Beerdigungen, Genehmigungen für Grabdenkmäler, Nutzungsrechte von Grabstätten, Überwachung der Standsicherheit von Grabstätten )
Telefon: 06120 2936(Frau Schwarzer - Abwasserbeseitigung, Unterhaltung des Kanalnetzes, Ruheforst )
Telefon: 06120 2952(Herr Diefenbach - GIS-Verwaltung )
Telefax: 06120 29-40
E-Mail: info@hohenstein-hessen.de
Internet
Rheingau-Taunus-Kreis
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenfrei
Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.
- Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
- Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.
Telefonische Erreichbarkeit:
Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Kreisverwaltung Rheingau-Taunus
Gemeinde Hohenstein
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Montag und Dienstag 07:30 - 11:30 13:00 - 15:00 Mittwoch: 07:30 - 11:30 15:30 - 18:30 Donnerstag: 07:30 - 11:30 Freitag: 07:30 - 11:30
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Weitere Informationen
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Landschaftsschutz, Natur, Naturschutz, Landschaftsplanung, Naturschutzgebiet, Schutzgebiet, HMUKLV