Landschaftsschutz
Beschreibung
Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.
Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der
- Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
- Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
- besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
- besonderen Bedeutung für die Erholung.
Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.
Zuständigkeit
Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die Oberen Naturschutzbehörden zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisverwaltungen bzw. den Magistraten der Kreisfreien Städte. Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.
Ansprechpartner
Fachdienst Umwelt - Untere Naturschutzbehörde (UNB)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Schneck (Untere Naturschutzbehörde)
Frau Ritter (Untere Naturschutzbehörde)
Herr Gaiser (Untere Naturschutzbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Dreieich - Sprendlingen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4104
E-Mail: g.gaiser@kreis-offenbach.de
Frau Schmittner (Untere Naturschutzbehörde)
Herr Urbanke (Untere Naturschutzbehörde)
Frau Weicker-Zöller (Untere Naturschutzbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Dreieich (ohne Sprendlingen)
Hausanschrift
E-Mail: c.weicker-zoeller@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4115
Herr Stich (Untere Naturschutzbehörde)
Frau Englert (Untere Naturschutzbehörde)
Gemeinde Mainhausen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 bis 17.30 Uhr Donnerstag 07.30 bis 12.00 Uhr Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Mittwochs ist die Verwaltung geschlossen. Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Landschaftsplanung, Landschaftsschutz, Naturschutzgebiet, HMUKLV, Natur, Schutzgebiet, Naturschutz