Landschaftsschutz
Beschreibung
Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.
Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der
- Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
- Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
- besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
- besonderen Bedeutung für die Erholung.
Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.
Zuständigkeit
Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die Oberen Naturschutzbehörden zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisverwaltungen bzw. den Magistraten der Kreisfreien Städte. Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Umwelt, Naturschutz, ländlicher Raum - Umwelt- und Naturschutz
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Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
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Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 53.1 - Naturschutz (Planungen und Verfahren)
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Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
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Telefon: +49 6151 12-5261
Stadt Steinau an der Straße
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Ist nicht rollstuhlgerecht
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Bitte beachten Sie, dass wir unsere Dienstleistungen ausschließlich über feste Terminvereinbarung anbieten.
Für die Vereinbarung eines Termins nutzen Sie bitte unser Onlineterminbuchungssystem oder melden sich telefonisch in der zuständigen Fachabteilung.
Unser Telefonverzeichnis finden Sie auf unserer Internetseite www.steinau.de/Rathaus & Verwaltung/Stadtverwaltung/Telefonverzeichnis
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Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stadt Steinau an der Straße - Hauptabteilung
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Kontaktperson
Herr Schmidt (Hauptabteilungsleiter)
Herr Biegl
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Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
Fax: 06663 973-50
Telefon Festnetz: 06663 973-79
Herrn Fahrein (IT-Administrator)
Postanschrift
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
Fax: 06663 973-50
Telefon Festnetz: 06663 973-86
Herr Slotta
Frau Becker
Postanschrift
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
Telefon Festnetz: 06663 97367
Fax: 06663 97350
E-Mail: magistrat@steinau.de
Frau Löckmann
Postanschrift
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
Fax: 06663 97350
Telefon Festnetz: 06663 97331
E-Mail: magistrat@steinau.de
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Stadt Steinau an der Straße - Bauabteilung
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Frau Keidel
Herr Link
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36396 Steinau an der Straße
Fax: 06663 97350
Telefon Festnetz: 06663 97341
E-Mail: magistrat@steinau.de
Herr Stoppel
Postfachadresse
Brüder-Grimm-Straße 47
Postfach 1269
36396 Steinau an der Straße
Telefon Festnetz: 06663 97341
Fax: 06663 97350
E-Mail: magistrat@steinau.de
Herr Rohatsch
Frau Stoppel
Herr Schmidt
Postanschrift
Brüder-Grimm-Straße 47
36396 Steinau an der Straße
Fax: 06663 97350
Telefon Festnetz: 06663 97318
E-Mail: magistrat@steinau.de
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Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 53.2 - Naturschutz (Schutzgebiete und biologische Vielfalt)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Naturschutz, HMUKLV, Naturschutzgebiet, Landschaftsplanung, Landschaftsschutz, Schutzgebiet, Natur