Landschaftsschutzgebiete Festsetzung

    Landschaftsschutz

    Beschreibung

    Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.

    Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der

    • Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
    • Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
    • Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
    • besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
    • besonderen Bedeutung für die Erholung.

    Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

    Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.

    Zuständigkeit

    Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die Oberen Naturschutzbehörden zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisverwaltungen bzw. den Magistraten der Kreisfreien Städte. Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 53.1 - Naturschutz (Planungen und Verfahren)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Pfungstadt - Bauen, Umwelt, Stadtplanung

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstraße 12-14

    Postfach

    64319 Pfungstadt

    Öffnungszeiten

        Stadthaus I:                                                                                                                                  Stadthaus II:

    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    07.00 Uhr - 15.30 Uhr

    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    07.00 Uhr - 15.30 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    07.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    07.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    07.00 Uhr - 12.00 Uhr

              und nach Termin-Vereinbarung



    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Pfungstadt - Natur- und Landschaftspflege

    Beschreibung

    - Friedhof
    - öffentliches Grün
    - Naturschutz
    - Forst

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 85

    Postfach

    64319 Pfungstadt

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr: 09:00 bis 12:00 Uhr 

    Mo-Do: 13:00 bis 15:00 Uhr

    Termine aktuell nur nach vorheriger Vereinbarung.

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Grabstätten:

    • Reihengrabstätten für 1 Grabstelle (ab 5. Lebensjahr) 
    • Anonyme Reihengrabstätte für 1 Grabstelle (einschließlich Rasenpflege) 
    • Kindergrabstätten für 1 Grabstelle (bis 5. Lebensjahr) 
    • Urnenreihengrabstätten für 1 Grabstelle (Urne) 
    • Anonyme Urnenreihengrabstätte für 1 Grabstelle (einschließlich Rasenpflege) 

    Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen. Sie werden der Reihe nach belegt und im Sterbefall für die Dauer der Ruhefrist (25 Jahre) des zu Bestattenden zugeteilt. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

    Anonyme Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen. Sie werden anonym in einem durch die Friedhofsverwaltung festgelegten Grabfeld beigesetzt. Die Bestattung wird ohne Zeugen vorgenommen. Das anonyme Grabfeld wird durch 4 Buchen und einen Findling (mit der Aufschrift Anonymes Grabfeld) kenntlich gemacht. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

    Kindergrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen. Sie werden der Reihe nach belegt und im Sterbefall für die Dauer der Ruhefrist (20 Jahre) des zu Bestattenden zugeteilt. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Ausnahmen sind möglich.

    Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten für Aschenbestattungen. Sie werden der Reihe nach belegt und im Sterbefall für die Dauer der Ruhefrist (25 Jahre) des zu Bestattenden zugeteilt. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

    Anonyme Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten für Aschenbestattungen. Sie werden anonym in einem durch die Friedhofsverwaltung festgelegten Grabfeld beigesetzt. Die Bestattung wird ohne Zeugen vorgenommen. Das anonyme Grabfeld wird durch 4 Buchen und einen Findling (mit der Aufschrift Anonymes Grabfeld) kenntlich gemacht. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Pfungstadt - Bauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstraße 12-14

    64319 Pfungstadt

    Öffnungszeiten

    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr


    Bitte beachten Sie: Termine nur nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Pfungstadt - Planung, Gebäude, Liegenschaften und Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstraße 12-14

    64319 Pfungstadt

    Öffnungszeiten

    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 53.2 - Naturschutz (Schutzgebiete und biologische Vielfalt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    HMUKLV, Landschaftsplanung, Landschaftsschutz, Naturschutzgebiet, Naturschutz, Natur, Schutzgebiet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English