Landschaftspflege
Hinweise für Kassel: Landschaftspflege
Förderung von Maßnahmen und Projekten zum Schutz der Umwelt, der Natur und des Klimas, der Gewässer und der Vielfalt von Flora und Fauna
Förderung von Maßnahmen und Projekten zum Schutz der Umwelt, der Natur und des Klimas, der Gewässer und der Vielfalt von Flora und Fauna
Beschreibung
Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten.
Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen zur Sicherung, Pflege, Wiederherstellung und Neuanlage naturnahe Lebensräume sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten. Maßnahmen der Landschaftspflege werden in Hessen bevorzugt in den NATURA 2000-Gebieten (Schutzgebiete nach der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union) durchgeführt.
Das Land fördert die Landschaftspflege über entsprechend ausgestaltete Programme. Die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen erfolgt bevorzugt durch die jeweiligen Grundeigentümer und Flächennutzer, i. d. R. Landwirte und Waldbesitzer.
Hinweise für Kassel: Landschaftspflege
Die Umsetzung der Landschaftspflege- und Agrarumweltmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage von Regionalen Agrarumweltkonzepten mit entsprechenden Fördergebietskulissen. Für die Natura 2000-Gebiete werden mittelfristige Maßnahmenpläne im Auftrag des Regierungspräsidiums Kassel erstellt. Die darin vorgesehenen Maßnahmen werden mit Priorität gefördert. Ziel der regionalen Landschaftspflege ist u. a. die Erhaltung und Sicherung von wertvollen Streuobstwiesen und –beständen, wozu auch die Streuobstinitiative im Landkreis Kassel e.V. (SILKA) wertvolle Unterstützung leistet.
Des Weiteren setzt sich die regionale Landschaftspflege für die Förderung der Insekten bzw. bestäubenden Wildtierarten sowohl im Offenland als auch im Siedlungsbereich ein. Sie initiiert dazu Projekte in Schulen, den Kommunen und weiteren öffentlichen Einrichtungen und regt die Bürger dazu an, in Garten und Balkon mehr Insektenfreundlichkeit im Landkreis Kassel zu schaffen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite ...es brummt im Landkreis Kassel!
Die Umsetzung der Landschaftspflege- und Agrarumweltmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage von Regionalen Agrarumweltkonzepten mit entsprechenden Fördergebietskulissen. Für die Natura 2000-Gebiete werden mittelfristige Maßnahmenpläne im Auftrag des Regierungspräsidiums Kassel erstellt. Die darin vorgesehenen Maßnahmen werden mit Priorität gefördert. Ziel der regionalen Landschaftspflege ist u. a. die Erhaltung und Sicherung von wertvollen Streuobstwiesen und -beständen, wozu auch die Streuobstinitiative im Landkreis Kassel e.V. (SILKA) wertvolle Unterstützung leistet.
Des Weiteren setzt sich die regionale Landschaftspflege für die Förderung der Insekten bzw. bestäubenden Wildtierarten sowohl im Offenland als auch im Siedlungsbereich ein. Sie initiiert dazu Projekte in Schulen, den Kommunen und weiteren öffentlichen Einrichtungen und regt die Bürger dazu an, in Garten und Balkon mehr Insektenfreundlichkeit im Landkreis Kassel zu schaffen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite ...es brummt im Landkreis Kassel!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskunft erteilt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Hinweise für Kassel: Landschaftspflege
Fachbereich Landwirtschaft
Fachdienst Landschaftspflege
Fachbereich Landwirtschaft
Fachdienst Landschaftspflege
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
HMLU, HMUKLV
Stadt Vellmar
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Dienstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: 08.00-12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Die Sprechzeiten der Verwaltung im Rathaus weichen von den Öffnungszeiten des Bürger- Service wie folgt ab: Montag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Dienstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Mittwoch: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Freitag: 08.30-12.00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kassel: Landschaftspflege
Die jeweils gültigen aktuellen Antragsformulare
Die jeweils gültigen aktuellen Antragsformulare
Formulare
Hinweise für Kassel: Landschaftspflege
Die aktuell gültigen Antragsformulare sind beim Fachdienst Landschaftspflege erhältlich.
Die aktuell gültigen Antragsformulare sind beim Fachdienst Landschaftspflege erhältlich.
Voraussetzungen
Hinweise für Kassel: Landschaftspflege
Nutzungsberechtigung für die Flächen, auf denen die beantragten Maßnahmen umgesetzt werden sollen
Nutzungsberechtigung für die Flächen, auf denen die beantragten Maßnahmen umgesetzt werden sollen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kassel: Landschaftspflege
Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) und andere
Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) und andere
Fristen
Hinweise für Kassel: Landschaftspflege
- Gemeinsamer Agrarantrag bis zum 15. Mai des Jahres
- Förderanträge für Agrarumweltmaßnahmen bis zum 01. Oktober des Jahres
- Anträge zur Sicheren Schaf‐ und Ziegenbeweidung zum Schutz gegen große Beutegreifer bis zum 15. Mai des Jahres
- Antrag auf Weidetierprämie bis zum 15. Mai des Jahres
- Antrag Weidetierschutz ganzjährig
- Gemeinsamer Agrarantrag bis zum 15. Mai des Jahres
- Förderanträge für Agrarumweltmaßnahmen bis zum 01. Oktober des Jahres
- Anträge zur Sicheren Schaf- und Ziegenbeweidung zum Schutz gegen große Beutegreifer bis zum 15. Mai des Jahres
- Antrag auf Weidetierprämie bis zum 15. Mai des Jahres
- Antrag Weidetierschutz ganzjährig
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kassel: Landschaftspflege
Unterschiedliche Bearbeitungsdauer, Zuwendungsbescheid erfolgt in der Regel gegen Ende des Kalenderjahres
Unterschiedliche Bearbeitungsdauer, Zuwendungsbescheid erfolgt in der Regel gegen Ende des Kalenderjahres
Kosten
Hinweise für Kassel: Landschaftspflege
In der Regel fallen keine Gebühren an, eventuell im Widerspruchs- und Klageverfahren.
In der Regel fallen keine Gebühren an, eventuell im Widerspruchs- und Klageverfahren.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf nachstehenden Internetseiten:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 10.02.2017
Stichwörter
Landschaftspflege, Naturschutz, Natur, Landschaftsplanung, Landschaft, HMUKLV