Landschaftspflege Förderung

    Landschaftspflege

    Hinweise für Kassel: Landschaftspflege

    Förderung von Maßnahmen und Projekten zum Schutz der Umwelt, der Natur und des Klimas, der Gewässer und der Vielfalt von Flora und Fauna

    Förderung von Maßnahmen und Projekten zum Schutz der Umwelt, der Natur und des Klimas, der Gewässer und der Vielfalt von Flora und Fauna

    Beschreibung

    Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten.

    Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen zur Sicherung, Pflege, Wiederherstellung und Neuanlage naturnahe Lebensräume sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten. Maßnahmen der Landschaftspflege werden in Hessen bevorzugt in den NATURA 2000-Gebieten (Schutzgebiete nach der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union) durchgeführt.

    Das Land fördert die Landschaftspflege über entsprechend ausgestaltete Programme. Die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen erfolgt bevorzugt durch die jeweiligen Grundeigentümer und Flächennutzer, i. d. R. Landwirte und Waldbesitzer.

    Hinweise für Kassel: Landschaftspflege

    Die Umsetzung der Landschaftspflege- und Agrarumweltmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage von Regionalen Agrarumweltkonzepten mit entsprechenden Fördergebietskulissen. Für die Natura 2000-Gebiete werden mittelfristige Maßnahmenpläne im Auftrag des Regierungspräsidiums Kassel erstellt. Die darin vorgesehenen Maßnahmen werden mit Priorität gefördert. Ziel der regionalen Landschaftspflege ist u. a. die Erhaltung und Sicherung von wertvollen Streuobstwiesen und –beständen, wozu auch die Streuobstinitiative im Landkreis Kassel e.V. (SILKA) wertvolle Unterstützung leistet.

    Des Weiteren setzt sich die regionale Landschaftspflege  für die Förderung der Insekten bzw. bestäubenden Wildtierarten sowohl im Offenland als auch im Siedlungsbereich ein. Sie initiiert dazu Projekte in Schulen, den Kommunen und weiteren öffentlichen Einrichtungen und regt die Bürger dazu an, in Garten und Balkon  mehr Insektenfreundlichkeit im Landkreis Kassel zu schaffen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite ...es brummt im Landkreis Kassel!

    Die Umsetzung der Landschaftspflege- und Agrarumweltmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage von Regionalen Agrarumweltkonzepten mit entsprechenden Fördergebietskulissen. Für die Natura 2000-Gebiete werden mittelfristige Maßnahmenpläne im Auftrag des Regierungspräsidiums Kassel erstellt. Die darin vorgesehenen Maßnahmen werden mit Priorität gefördert. Ziel der regionalen Landschaftspflege ist u. a. die Erhaltung und Sicherung von wertvollen Streuobstwiesen und -beständen, wozu auch die Streuobstinitiative im Landkreis Kassel e.V. (SILKA) wertvolle Unterstützung leistet.

    Des Weiteren setzt sich die regionale Landschaftspflege  für die Förderung der Insekten bzw. bestäubenden Wildtierarten sowohl im Offenland als auch im Siedlungsbereich ein. Sie initiiert dazu Projekte in Schulen, den Kommunen und weiteren öffentlichen Einrichtungen und regt die Bürger dazu an, in Garten und Balkon  mehr Insektenfreundlichkeit im Landkreis Kassel zu schaffen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite ...es brummt im Landkreis Kassel!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskunft erteilt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

    Hinweise für Kassel: Landschaftspflege

    Fachbereich Landwirtschaft
    Fachdienst Landschaftspflege

    Fachbereich Landwirtschaft
    Fachdienst Landschaftspflege

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 80

    65189 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    HMLU, HMUKLV

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Vellmar

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    34246 Vellmar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Dienstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Mittwoch: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Donnerstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
    Freitag: 08.00-12.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Sprechzeiten der Verwaltung im Rathaus weichen von den Öffnungszeiten des Bürger- Service wie folgt ab: Montag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Dienstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Mittwoch: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Freitag: 08.30-12.00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kassel: Landschaftspflege

    Die jeweils gültigen aktuellen Antragsformulare

    Die jeweils gültigen aktuellen Antragsformulare

    Formulare

    Hinweise für Kassel: Landschaftspflege

    Die aktuell gültigen Antragsformulare sind beim Fachdienst Landschaftspflege erhältlich.

    Die aktuell gültigen Antragsformulare sind beim Fachdienst Landschaftspflege erhältlich.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kassel: Landschaftspflege

    Nutzungsberechtigung für die Flächen, auf denen die beantragten Maßnahmen umgesetzt werden sollen

    Nutzungsberechtigung für die Flächen, auf denen die beantragten Maßnahmen umgesetzt werden sollen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: Landschaftspflege

    Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) und andere

    Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) und andere

    Fristen

    Hinweise für Kassel: Landschaftspflege

    • Gemeinsamer Agrarantrag bis zum 15. Mai des Jahres
    • Förderanträge für Agrarumweltmaßnahmen bis zum 01. Oktober des Jahres
    • Anträge zur Sicheren Schaf‐ und Ziegenbeweidung zum Schutz gegen große Beutegreifer bis zum 15. Mai des Jahres
    • Antrag auf Weidetierprämie bis zum 15. Mai des Jahres
    • Antrag Weidetierschutz ganzjährig
    • Gemeinsamer Agrarantrag bis zum 15. Mai des Jahres
    • Förderanträge für Agrarumweltmaßnahmen bis zum 01. Oktober des Jahres
    • Anträge zur Sicheren Schaf- und Ziegenbeweidung zum Schutz gegen große Beutegreifer bis zum 15. Mai des Jahres
    • Antrag auf Weidetierprämie bis zum 15. Mai des Jahres
    • Antrag Weidetierschutz ganzjährig

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kassel: Landschaftspflege

    Unterschiedliche Bearbeitungsdauer, Zuwendungsbescheid erfolgt in der Regel gegen Ende des Kalenderjahres

    Unterschiedliche Bearbeitungsdauer, Zuwendungsbescheid erfolgt in der Regel gegen Ende des Kalenderjahres

    Kosten

    Hinweise für Kassel: Landschaftspflege

    In der Regel fallen keine Gebühren an, eventuell im Widerspruchs- und Klageverfahren.

    In der Regel fallen keine Gebühren an, eventuell im Widerspruchs- und Klageverfahren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 10.02.2017

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Landschaftspflege, Naturschutz, Natur, Landschaftsplanung, Landschaft, HMUKLV

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)