Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Spangenberg - Bürgerservice, Brandschutz und Soziales
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 7
Postfach
34286 Spangenberg
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 05663 5090-0
Telefax: 05663 5090-26
Kontaktperson
Frau Michaela Vaugt
Postanschrift
Marktplatz 1
34286 Spangenberg
Telefon Festnetz: 05663 5090-41
E-Mail: Michaela.Vaugt@spangenberg.de
Fax: 05663 5090-26
Stadt Spangenberg - Stadt- und Touristinformation
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 7
Postfach
34286 Spangenberg
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag 14:30 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05663 5090-41
Telefax: 05663 5090-26
Kontaktperson
Frau Michaela Vaugt
Postanschrift
Marktplatz 1
34286 Spangenberg
Fax: 05663 5090-26
E-Mail: Michaela.Vaugt@spangenberg.de
Telefon Festnetz: 05663 5090-41
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verlorene Sachen, Fundsachen, Fundbüro, Wertsachen, Verloren, Fundamt, Gefunden, Finderlohn