Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Schlitz - Fachbereich Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.00 bis 16.30 Uhr
Dienstag 08.00 bis 16.30 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 16.30 Uhr
Freitag 08.00 bis 13.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Nadja Ehlert
Cathrin Hahn
Besucheranschrift
Fax: 06642 970-48
E-Mail: cathrin.hahn@schlitz-hessen.de
Telefon Festnetz: 06642 970-31
Melanie Klein
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verlorene Sachen, Fundsachen, Fundbüro, Wertsachen, Verloren, Fundamt, Gefunden, Finderlohn