Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Weilburg - FD 1.4 Stadtbüro + Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Postfach 1420
35774 Weilburg
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Mauerstraße
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Mauerstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Parkdeck Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkdeck Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 250
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Stadtbüro: Montag, Dienstag, Mittwoch 8.00 - 12.30 Uhr, 13.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Fundsachen, Gefunden, Finderlohn, Fundbüro, Wertsachen, Fundamt, Verloren, Verlorene Sachen