Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Selters (Taunus) - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Brunnenstraße 46
65618 Selters (Taunus)
Postanschrift
Postfach 40
65618 Selters (Taunus)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch: 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dagmar Hofmann
Hausanschrift
Fax: 06483 9122-20
Telefon Festnetz: 06483 9122-32
E-Mail: einwohnermeldeamt@selters-taunus.de
E-Mail: standesamt@selters-taunus.de
Frau Vanessa Knödler
Hausanschrift
Fax: 06483 9122-20
E-Mail: einwohnermeldeamt@selters-taunus.de
Telefon Festnetz: 06483 9122-31
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verlorene Sachen, Fundsachen, Fundbüro, Wertsachen, Verloren, Fundamt, Gefunden, Finderlohn