Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Solms - Abteilung Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Oberndorfer Straße 20
Postfach
35606 Solms
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@solms.de
Kontaktperson
Frau Marie-Theres Burzel
Postanschrift
Oberndorfer Straße 20
35606 Solms
E-Mail: m.burzel@solms.de
Telefon Festnetz: 06442 910-22
Bürgerbüro
Frau Yvonne Huber
Frau Susanne Strauß
Postanschrift
Oberndorfer Straße 20
35606 Solms
Telefon Festnetz: 06442 910-24
E-Mail: s.strauss@solms.de
Frau Sonia Uhl-Roventa
Postanschrift
Oberndorfer Straße 20
35606 Solms
Telefon Festnetz: 06442 910-25
E-Mail: s.uhl-roventa@solms.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verlorene Sachen, Fundsachen, Fundbüro, Wertsachen, Verloren, Fundamt, Gefunden, Finderlohn